Botswana
Klimatabelle Chobe Nationalpark
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
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Max. Temperatur °C | 31 | 30 | 31 | 31 | 28 | 24 | 25 | 29 | 32 | 35 | 34 | 32 |
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Min. Temperatur °C | 19 | 19 | 18 | 15 | 11 | 6 | 6 | 8 | 14 | 20 | 19 | 19 |
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Sonnenstunden / Tag | 9h | 7h | 8h | 10h | 10h | 9h | 10h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h |
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Regentage | 10 | 9 | 7 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 5 | 7 |
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WETTER & KLIMA:
Botswana zeichnet sich durch ein heißes und trockenes Savannen- und Halbwüstenklima aus.
Der Winter geht von Mai bis November und zeichnet sich durch trockenes Wetter mit angenehmen Tagestemperaturen von 20-25 Grad aus. Nachts können die Temperaturen allerdings bis zum Nullpunkt absinken.
Die heißesten Monate sind September-November, im Dezember setzt schließlich die sommerliche Regenzeit ein, die bis März dauert. Dann herrschen Tagestemperaturen von bis zu 35 Grad, Gewitter und häufige kurze Gewitter sind typisch.
Beste Reisezeit:
Generell ist Botswana das ganze Jahr über eine Reise wert. Das Okavango Delta und den Chobe Nationalpark bereisen Sie idealerweise von April bis Oktober, wenn die Trockenzeit herrscht. Es regnet nur selten und Wasserstellen sind rar, an denen sich die Tiere sammeln.
WÄHRUNG:
1 Botswanischer Pula (BWP) = 100 Thebe
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 11,85 BWP
(Stand: Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Botswana ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Achtung: Für die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt. Dieses muss vor der Reise beantragt werden.
Gültigkeit der Ausweisdokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Im Reisepass müssen mindestens 4 Seiten frei sein.
Hinweis für Minderjährige: Minderjährige müssen das Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitführen, die die Eltern des Kindes feststellen lässt. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Gegebenenfalls muss eine amtliche Übersetzung ins Englische gegeben sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
VISABESTIMMUNGEN:
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Botswana benötigt, sofern die Reisedauer nicht 90 Tage innerhalb eines Jahres überschreitet.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Mitzuführende Dokumente :
– mindestens eine freie Seite im Reisepass
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Honorarkonsulat in Hamburg.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
TRANSITVISABESTIMMUNGEN:
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Reisende mit einem Weiterreiseticket/ Weiterflugticket können sich visumfrei bis zum nächsten Anschlussflug im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Auswärtigen Amt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für das Land Botswana sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen, die das erste Lebensjahr überschritten haben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Botswana empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Cholera
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Sambia
Klimatabelle Victoria Falls
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
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Max. Temperatur °C | 30 | 30 | 30 | 30 | 28 | 26 | 26 | 28 | 33 | 34 | 33 | 30 |
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Min. Temperatur °C | 19 | 19 | 18 | 15 | 10 | 7 | 6 | 9 | 14 | 18 | 19 | 19 |
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Sonnenstunden / Tag | 7h | 7h | 8h | 9h | 10h | 10h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h | 7h |
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Regentage | 16 | 14 | 9 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 11 | 16 |
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WETTER & KLIMA:
In Sambia herrscht ein wechselfeuchtes tropisches Klima, welches durch die Höhenlage jedoch relativ mild ist. Allgemein wird zwischen drei Jahreszeiten unterschieden: die kühle Trockenzeit von Mai bis August mit Tagestemperaturen um die 23 Grad mit Sonne und nachts um die 6 Grad; die heiße Trockenzeit von September bis November mit Tagestemperaturen zwischen 24-32 Grad und der Regenzeit, die von Oktober/November-April andauert. Während diesen Monaten ist es schwül und heiß, die Temperaturen liegen zwischen 27-38 Grad und es regnet oft und heftig.
Beste Reisezeit:
Grundsätzlich gelten die trockenen Monate zwischen Mai-September als die besten Reisemonate, aber gerade für den Besuch der imposanten Victoria Falls eignen sich die Monate Dezember-April, wenn der Wasserstand am höchsten ist.
WÄHRUNG:
1 Sambischer Kwacha (ZMW) = 100 Ngwee
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 16,12 ZMW
(Stand: Dezember 2019)
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE:
Nach Sambia ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Reisedokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis: Bei der Einreise wird häufig das Rück- oder Weiterflugticket verlangt. Zudem sollte nach Erhalt geprüft werden, ob das Visum korrekt ausgestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
VISABESTIMMUNGEN:
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Sambia benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort oder vorher bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 14 Konsulatsarbeitstage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheit: Das Visum berechtigt im Regelfall zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und zählt ab Ankunft. Nach Ausstellung des Visum muss die Einreise innerhalb der angegebenen Frist, gewöhnlich 3 Monate, erfolgen. Ein Aufenthalt kann bei touristischen Zwecken bis auf 90 Tage erweitert werden. Bitte achten Sie immer auf das die Einreise korrekt in Ihrem Reisepass dokumentiert wurde und per Gesetz muss die Aufenthaltserlaubnis ständig mitgeführt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften teilweise bereits vor Abflug ein Visum nachgewiesen bekommen wollen und es somit zu Schwierigkeiten beim e-Visa Verfahren und bei der Beantragung des Visums vor Ort kommen kann. Es wird empfohlen, dass Visum vorab bei einer zuständigen Auslandsvertretung zu beantragen.
Wenn Sie ein Visum vor Ort beantragen möchten, müssen sie folgende Dokumente mitführen:
– es muss mindestens eine freie Seite im Reisepass vorhanden sein
– 2 Passbilder müssen vorhanden sein
– 2 Visumanträge müssen ausgefüllt und unterschrieben sein
– eine Kopie ihres Aufenthaltstitels als Nachweis
– das Konsulat kann weitere Unterlagen anfordern
24 Stunden Visa: Ein Tagesvisum (,,Day Tripper Visa”) wird für Ausflüge von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellt und ist 24 Stunden gültig. Das Visum kostet 20 US-Dollar.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bad Camberg, München oder Neustadt am Rübenberge.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
TRANSITBESTIMMUNGEN:
Visumpflichtige Personen benötigen grundsätzlich ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende mit einem gültigen Ticket und allen erforderlichen Dokumenten zur Weiterreise können sich im Transitbereich des Flughafens 24 Stunden visumfrei aufhalten. Der Transitbereich darf nicht verlassen werden.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten. Bitte informieren sie sich frühzeitig beim zuständigen Konsulat oder beim Auswärtigen Amt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Für Sambia sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Reisende, die sich weniger als 4 Wochen im Land aufhalten, sollten einen vollständigen Poliomyelitis-Impfschutz (mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre) vorweisen können. Langzeitreisenden über 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Sambia empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Cholera, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik